Gräber finden

Im Falle der Ahnenforschung verweisen wir Sie an das Standesamt. Hier werden Heiratsbücher, Familienbücher, Geburtenbücher und Sterbebücher gemäß des Personenstandsgesetz geführt. Gegen eine entsprechende Gebühr erhält man von dort beglaubigte Kopien. Auskunftsberechtigt sind ausschließlich direkte Verwandte (Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern). Ehegatten können nur Informationen über den jeweiligen Partner erhalten, nicht über dessen Vorfahren.