Grabarten
Gräber sind Stätten der Totenruhe, der Trauer und der Erinnerung.
Die Auswahlmöglichkeit an Grabarten nimmt stetig zu, um den individuellen Bedürfnissen der Menschen entsprechen zu können. Die Entscheidung sollte rechtzeitig getroffen und gut überlegt sein. Zur einfachen und schnellen Orientierung halten wir für Sie im Bereich Grabauswahl eine zusätzliche Entscheidungshilfe bereit.
Grundsätzlich lassen sich Grabarten in Gräber für Erd-Sargbestattungen und Gräber für Urnenbeisetzungen sowie in Wahl- und Reihengräber unterscheiden. Die Ruhefrist für eine Grabstelle beträgt 25 Jahre. Bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 15 Jahre.
Seit einigen Jahren zeichnet sich eine immer stärkere Entwicklung zu Urnenbegräbnissen ab. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der Urnenbegräbnisse im Park der Ruhe über 80 Prozent.
Zugleich bietet der Park namentliche, anonyme und teilanonyme Begräbnisstätten und erlaubt auch die Verstreuung der Asche auf einem eigens dafür vorgesehenen Grabfeld.
Zunehmend gefragt sind spezielle pflegefreie Themen-Ruhestätten, wie z.B. der sehr schön gestaltete Kieferngarten in der Nähe des Haupteinganges.
Im Park der Ruhe befinden sich an mehreren Stellen auch Kriegsgräber und Zwangsarbeitergräber, die Erinnerung und Mahnmal zugleich sind.