Einstelliges Sarg-Erdwahlgrab

Diese Grabart bietet insbesondere die Möglichkeit der Verlängerung des Nutzungsrechtes und der individuellen Grabgestaltung. Die Friedhofssatzung sieht hierzu spezielle Regelungen vor. Es handelt sich um die traditionellste Art der Bestattung.

 

Besonderheiten:

 

  • Sarg-Erdwahlgräber werden an verschiedenen Stellen im Park der Ruhe angeboten. Sie haben die  Auswahl. (Größe ca. 1,25 m x 2,50 m)
  • Der Erwerb erfolgt im Todesfall. Zurzeit ist leider noch keine Reservierung möglich.
  • Nach einer Sargbestattung können Sie noch bis zu zwei Urnen beisetzen lassen (Partner- oder Familiengrab). Das Nutzungsrecht ist entsprechend zu verlängern.
  • Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre und kann gebührenpflichtig verlängert werden.
  • Sie können einen Grabstein aufstellen lassen (genehmigungspflichtig).
  • Die Gestaltung und Pflege kann selbst oder durch einen von Ihnen Beauftragten vorgenommen werden

 

Mehrstelliges Sarg-Erdwahlgrab

Diese Grabart bietet insbesondere die Möglichkeit der Verlängerung des Nutzungsrechtes und der individuellen Grabgestaltung. Die Friedhofssatzungsieht hierzu spezielle Regelungen vor. Es handelt sich um die traditionellste Art der Bestattung.

Besonderheiten:

 

  • Sarg-Erdwahlgräber werden an verschiedenen Stellen im Park der Ruhe angeboten. Sie haben die Auswahl. (Größe je Grabstelle ca. 1,25 m x 2,50 m)
  • Der Erwerb erfolgt im Todesfall. Zurzeit ist leider noch keine Reservierung möglich.
  • Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre und kann gebührenpflichtig verlängert werden.
  • Nach einer Sargbestattung können Sie noch bis zu zwei Urnen/je Stelle beisetzen lassen (Partner- oder Familiengrab). Das Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte ist entsprechend zu verlängern.
  • Sie können einen Grabstein aufstellen lassen (genehmigungspflichtig).
  • Die Gestaltung und Pflege kann selbst oder durch einen von Ihnen Beauftragten vorgenommen werden.

 

Sarg-Reihengrab

Das Grab bietet insbesondere die Möglichkeit der individuellen Grabgestaltung und Pflege. Die Friedhofssatzung sieht hierzu spezielle Regelungen vor. Es handelt sich um die traditionellste Art der Bestattung.

Besonderheiten:

 

  • Sarg-Reihengräber werden der Reihe nach auf dem dafür vorgesehenen Grabfeld belegt. Eine Auswahl der Lage oder eine Zusammenlegung (Paar- und Familiengrab) sind somit nicht möglich. (Größe ca. 1,25 m x 2,50 m)
  • Der Erwerb erfolgt im Todesfall.
  • Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre und kann nicht verlängert werden.
  • Sie können einen Grabstein aufstellen lassen (genehmigungspflichtig).
  • Die Gestaltung und Pflege kann selbst oder durch einen von Ihnen Beauftragten vorgenommen werden.

 

Anonymes Sarg-Reihengrab

Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Erdbestattung in einer Rasenfläche ohne Namensnennung und direktem Bezug zur Grabstelle. Bitte beachten Sie unsere Friedhofssatzung. Dies ist eine kostengünstige Art der Sargbestattung.

Besonderheiten:

 

  • Anonyme Sarg-Reihengräber werden der Reihe nach auf dem dafür vorgesehenen Grabfeld belegt. Eine Auswahl der Lage oder eine unmittelbare Zusammenlegung (Paar- und Familiengrab) sind somit nicht möglich. (Größe ca. 1,25 m x 2,50 m)
  • Der Erwerb erfolgt im Todesfall.
  • Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre und kann nicht verlängert werden.
  • Eine Namensnennung auf einem Grabstein ist nicht möglich.
  • Es handelt sich um eine pflegefreie Grabstätte für den Nutzungsberechtigten.
  • Eine Blumenablage ist an einer zentralen Stelle möglich.