Einstelliges Urnen-Wahlgrab
Diese Grabart bietet insbesondere die Möglichkeit der Verlängerung des Nutzungsrechtes und der individuellen Grabgestaltung. Die Friedhofssatzung sieht hierzu spezielle Regelungen vor.
Besonderheiten:
- Urnen-Wahlgräber werden an verschiedenen Stellen im Park der Ruhe angeboten. Sie haben die Auswahl. (Größe ca. 0,80 m x 1,00 m)
- Diese Grabart bietet nicht die Möglichkeit einer Zusammenlegung als Paar- und Familiengrab. Dies erfordert ein mehrstelliges Urnen-Wahlgrab.
- Der Erwerb erfolgt im Todesfall. Zurzeit ist leider noch keine Reservierung möglich.
- Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre und kann gebührenpflichtig verlängert werden.
- Sie können einen Grabstein aufstellen lassen (genehmigungspflichtig).
- Die Gestaltung und Pflege kann selbst oder durch einen von Ihnen Beauftragten vorgenommen werden.
Mehrstelliges Urnen-Wahlgrab
Diese Grabart bietet insbesondere die Möglichkeit der Verlängerung des Nutzungsrechtes und der individuellen Grabgestaltung. Die Friedhofssatzung sieht hierzu spezielle Regelungen vor.
Besonderheiten:
- Urnen-Wahlgräber werden an verschiedenen Stellen im Park der Ruhe angeboten. Sie haben die Auswahl. Die Größe ist abhängig von der Anzahl der Stellen.
- Der Erwerb erfolgt im Todesfall. Zurzeit ist leider noch keine Reservierung möglich.
- Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre und kann gebührenpflichtig verlängert werden.
- Durch die mehrstelligen Urnen-Wahlgräber sind Partner- und Familiengräber möglich. Entsprechend verlängert sich die Nutzungsdauer.
- Sie können einen Grabstein aufstellen lassen (genehmigungspflichtig).
- Die Gestaltung und Pflege kann selbst oder durch einen von Ihnen Beauftragten vorgenommen werden.
Urnen-Reihengrab
Diese Grabart bietet insbesondere die Möglichkeit der individuellen Grabgestaltung und Pflege. Die Friedhofssatzung sieht hierzu spezielle Regelungen vor.
Besonderheiten:
- Urnen-Reihengräber werden der Reihe nach auf dem dafür vorgesehenen Grabfeld belegt. Eine Auswahl der Lage oder eine Zusammenlegung (Paar- und Familiengrab) sind somit nicht möglich. (Größe ca. 0,80 m x 1,00 m)
- Der Erwerb erfolgt im Todesfall.
- Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre und kann nicht verlängert werden.
- Sie können einen Grabstein aufstellen lassen (genehmigungspflichtig).
- Die Gestaltung und Pflege kann selbst oder durch einen von Ihnen Beauftragten vorgenommen werden.
Anonymes Urnen-Reihengrab
Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Aschenbeisetzung in einer Rasenfläche ohne Namensnennung und direktem Bezug zur Grabstelle. Die Friedhofssatzung sieht hierzu spezielle Regelungen vor. Dies ist eine kostengünstige Art der Urnenbestattung.
Besonderheiten:
- Anonyme Urnen-Reihengräber werden der Reihe nach auf dem dafür vorgesehenen Grabfeld belegt. Eine Auswahl der Lage oder eine unmittelbare Zusammenlegung (Paar- und Familiengrab) sind somit nicht möglich. (Größe ca. 0,50 m x 0,50 m)
- Der Erwerb erfolgt im Todesfall.
- Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre und kann nicht verlängert werden.
- Es handelt sich um eine pflegefreie Grabstätte für den Nutzungsberechtigten.
- Eine Blumenablage ist an einer zentralen Stelle möglich.
Vario-Urnengrab
Diese Grabart bietet die Möglichkeit für eine individuelle Grabgestaltung innerhalb der vom Stadtbetrieb bereits errichteten groben Einfassung und insbesondere die vorzeitige Grabrückgabe. Die Friedhofssatzung sieht hierzu spezielle Regelungen vor.
Besonderheiten:
- Vario-Urnengräber werden in einem besonderen Grabfeld im Park der Ruhe angeboten. (Größe ca. 0,8 m x 1,20 m)
- Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre. Eine Verlängerung erfolgt nur, wenn eine 2. Urne beigesetzt wird für die Dauer der Ruhezeit.
- Der Erwerb erfolgt im Todesfall. Zurzeit ist leider noch keine Reservierung möglich.
- Sie können einen Grabstein aufstellen lassen (genehmigungspflichtig).
- An zentraler Stelle befindet sich eine Stein-Stele. Die Namensnennung der verstorbenen Person kann auch auf dieser Stele erfolgen (gebührenpflichtig).
- Die Gestaltung und Pflege kann selbst oder durch einen von Ihnen Beauftragten vorgenommen werden.
- Sie können die Grabstätte jederzeit zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zurückgeben. Für die restliche Nutzungszeit wird eine Unterhaltungsgebühr fällig.
Weitere Urnengräber bieten wir im Kieferngarten an.