Grabmäler

Die Gestaltung, Errichtung und Standsicherheit von Grabmalen ist in der Friedhofssatzung geregelt. Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

 

Zum Schutz vor Unfällen, für die Sicherheit der Friedhofsbesucher und damit auch der Grab-Nutzungsberechtigten, führt der Stadtbetrieb jedes Jahr eine Regelprüfung zur Standsicherheit der Grabsteine durch. Seit dem Jahr 2008 gilt im Park der Ruhe hierbei als Grundlage die „Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen“ der Deutschen Naturstein-Akademie (Ausgabe August 2006).

 

Sollte ein Grabmal nicht den Vorschriften entsprechen, wird es mit einem Hinweisschild versehen. Die Nutzungsberechtigten werden von der Friedhofsverwaltung aufgefordert, umgehend für die Standsicherheit zu sorgen. Bei Gefährdungen werden wackelige Grabmale abgesperrt oder umgelegt. Die Friedhofsverwaltung dokumentiert festgestellte Schäden wie auch deren Instandsetzung.

 

Die Ursachen für die Beeinträchtigung der Standsicherheit können Regenfälle, Frost, Hohlräume, Aushebungen benachbarter Gräber oder das Wurzelwerk von Bäumen und Sträuchern sein.
 

Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung überprüfen die Standsicherheit u.a. durch Drücken, nicht durch Rütteln.