Was Sie für Ihre Arbeit wissen sollten...
Zulassung
Die gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof ist in der Friedhofssatzung geregelt. Bestatter bedürfen für die dem jeweiligen Berufsbild entsprechende gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.
Zugang & Parkmöglichkeit
Als Bestatter ist ein uneingeschränkter Zugang zum Friedhof und in die Leichenkammer wichtig. Sie erhalten die Befahrerlaubnis und die entsprechenden Schlüssel von uns. Eine Parkmöglichkeit besteht direkt hinter der Kapelle für die Bestatter.
Kontakt zu unseren Friedhofsgärtnern
Für Absprachen und Rückfragen ist der direkte Draht zu unseren Friedhofsgärtnern von besonderer Bedeutung. Diese stehen Ihnen persönlich und telefonisch über ein Bereitschaftshandy zur Verfügung.
Kontakt zur Friedhofsverwaltung
Für die Formalitäten (Gebührenbescheide) und speziellen Rückfragen steht Ihnen persönlich und telefonisch unsere Mitarbeiterin in der Friedhofsverwaltung zur Verfügung.
Frau Keim
Wasserstr. 18
58300 Wetter (Ruhr)
Tel.: 02335-840606
Friedhofsgebühren
Die jeweiligen Gebühren sind in der Gebührensatzung enthalten, die unter Dokumente für Sie zum Download bereitsteht.
Ausstattung
Die Kapelle verfügt über 75 Sitzplätze, Gesangbücher, Kerzenleuchter zur Dekoration und eine Orgel zur Begleitung der Trauerfeier. Die Kapelle ist in der kalten Jahreszeit beheizt.
Lagermöglichkeit
Wenn Sie regelmäßig in unserer Kapelle Dekoration einsetzen, stellen wir Ihnen kostenfrei eine Lagermöglichkeit zur Verfügung. Bitte sprechen Sie unsere Friedhofsgärtner an.