Was Sie für Ihre Arbeit wissen sollten...

Zulassung

Gärtner müssen ihre Tätigkeit auf dem Friedhof der Friedhofsverwaltung anzeigen.

Es werden nur die Gewerbetreibenden, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind, zugelassen.

 

Die Gärtner müssen für die Tätigkeit einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen.

Die Zulassung erfolgt durch die Ausstellung einer Berechtigungskarte. Die Zulassung kann befristet werden und ist dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

 

Die Friedhofssatzung und Regelungen des Friedhofes sind zu beachten. Die Gärtner haften für alle selbst verschuldeten Schäden, die sie bei ihrer Tätigkeit verursacht haben.

 

Bei Beendigung der Arbeit sind Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Arbeitsgeräte dürfen nicht an den Wasserentnahmestellen gereinigt werden.

 

Zugang

Als Gewerbebetrieb benötigen Sie einen uneingeschränkten Zugang zum Friedhof. Die erforderliche Befahrerlaubnis und die entsprechenden Schlüssel erhalten Sie von uns.

 

Arbeitszeiten

Ihre Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten zu beenden, spätestens um 19 Uhr, an Samstagen spätestens um 16 Uhr, eine Arbeitszeitverlängerung kann von der Friedhofsverwaltung zugelassen werden.

 

Kontakt zu unseren Friedhofsgärtnern

Für Absprachen und Rückfragen ist der direkte Draht zu unseren Friedhofsgärtnern von besonderer Bedeutung. Diese stehen Ihnen persönlich und telefonisch über ein Bereitschaftshandy zur Verfügung.

 

Kontakt zur Friedhofverwaltung

Frau Keim

Wasserstr.18

58300 Wetter (Ruhr)

Tel.: 02335-840606