Was Sie für Ihre Arbeit wissen sollten...
Zulassung
Aus Sicherheitsgründen benötigen Sie für die gewerbliche Tätigkeit eine vorherige Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.
Die Steinmetze müssen für die Tätigkeit einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen. Die Zulassung erfolgt durch die Ausstellung einer Berechtigungskarte. Die Zulassung kann befristet werden und ist dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Friedhofssatzung und Regelungen des Friedhofes sind zu beachten. Die Steinmetze haften für alle selbst verschuldeten Schäden, die sie bei ihrer Tätigkeit verursacht haben.
Bei Beendigung der Arbeit sind Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Arbeitsgeräte dürfen nicht an den Wasserentnahmestellen gereinigt werden.
Zugang
Als Steinmetz benötigen Sie den uneingeschränkten Zugang zum Friedhof. Hierzu stellen wir Ihnen eine Befahrerlaubnis aus und stellen Ihnen die entsprechenden Schlüssel zur Verfügung.
Arbeitszeiten
Ihre Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten zu beenden, spätestens um 19 Uhr, an Samstagen spätestens um 16 Uhr, eine Arbeitszeitverlängerung kann von der Friedhofsverwaltung zugelassen werden.
Regelungen zu Grabmalen
Die Grabmale müssen so beschaffen sein, dass sie dem Zweck der würdigen Ruhestätte entsprechen.
Auf jeder Grabstelle darf nur ein Grabmal errichtet werden. Materialien aus Stein, Metall und Holz sind zulässig. Das Grabmal kann durch eine Zusatzplatte ergänzt werden, wenn die Notwendigkeit besteht. Die Standsicherheit muss immer gewährleistet sein.
Die Größe der Grabmale muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Grabstätten stehen. Firmenbezeichnungen dürfen nicht an den Grabmalen angebracht werden.
Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte aus der Friedhofssatzung.
Kontakt zu unseren Friedhofsgärtnern
Für Absprachen und Rückfragen ist der direkte Draht zu unseren Friedhofsgärtnern von besonderer Bedeutung. Diese stehen Ihnen persönlich und telefonisch über ein Bereitschaftshandy zur Verfügung.
Kontakt zur Friedhofsverwaltung
Frau Keim
Wasserstr.18
58300 Wetter (Ruhr)
Tel.: 02335-840606