Verhalten auf dem Friedhof

Eigentlich versteht sich das von selbst:

 

Bitte verhalten Sie sich im Park ruhig und der Würde des Ortes angemessen.

 

Es ist nicht gestattet:

 

  • d­­ie Wege zu befahren - zum Beispiel mit Fahrzeugen, Rollschuhen oder Skateboards (Ausnahmen:   Rollstühle, Kinderwagen, Fahrzeuge mit Befahrerlaubnis durch die Friedhofsverwaltung und Fahrzeuge der Friedhofsgärtner)
  • Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten oder dafür zu werben
  • ohne Auftrag oder ohne Zustimmung zu fotografieren
  • an Sonn- und Feiertagen störende Arbeiten durchzuführen
  • Prospekte, Flyer, Werbung, oder Ähnliches zu verteilen (Ausnahme: übliche Druckschriften bei einer Trauerfeier)
  • den Friedhof mit seinen Einrichtungen, Anlagen, Rasenflächen und Grabstätten zu verunreinigen, zu beschädigen oder unberechtigt zu betreten, zu lärmen oder zu lagern, Hunde frei laufen zu lassen.

Weitere Punkte regelt die Friedhofssatzung.